Das Betriebsverfassungsrecht regelt die Ordnung der Zusammenarbeit zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmern im Betrieb. Es dient dem Arbeitnehmerschutz und begrenzt durch die Beteiligungsrechte des Betriebsrats und der Arbeitnehmer das Direktionsrecht des Arbeitgebers.
Das Betriebsverfassungsrecht ist vor allem im Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) gesetzlich geregelt. Es wurde zuletzt 2001 novelliert. Zum Betriebsverfassungsrecht gehört allerdings nicht nur das Betriebsverfassungsgesetz selbst, sondern auch die außerhalb des Betriebsverfassungsgesetzes geregelten Rechte des Betriebsrats (Arbeitnehmerüberlassungsgesetz - AÜG, Sozialgesetzbuch - SGB IX, Europäisches Betriebsrätegesetz - EBRG, Arbeitssicherheitsgesetz - ASiG, Arbeitsgerichtsgesetz - ArbGG, Kündigungsschutzgesetz - KSchG, Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz – AGG u.a.).
Michael W. Felser Rechtsanwalt Felser Rechtsanwälte und Fachanwälte Autor der Rubrik in der AiB Plus "Alles was Recht ist: Nachgefragt" |